ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - ByAmia GmbH Stand 05.20221. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1. Die Partei A, mit Sitz in [Dorfstraße 14193 Welsickendorf] bietet ein breites Spektrum an digitalen Dienstleistungen an. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Partei A und dem Auftraggeber (der „Kunde“, der Kunde und Partei A gemeinsam die „Vertragsparteien“), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „AGB“), jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2. Partei A weist ausdrücklich abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden zurück. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen, oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Partei A schriftlich bestätigt werden.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Mit Buchung der hier beschriebenen Dienstleistung erklärt der Kunde einen Vertrag über die Durchführung der Dienstleistungen abschließen zu wollen. Das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien (der „Auftrag“) kommt mit dem Unterschreiben des Vertrags zustande. Nachträgliche Änderungen eines Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Partei A. Es werden für die Umsetzung keine Erfolgsgarantien gegeben.
2.2. Mit Buchung der Dienstleistung gemäß Punkt 2.1. dieser AGB bestätigt der Kunde, dass er die AGB gelesen und verstanden hat und erkennt diese AGB ausdrücklich an.
3. RECHTE UND PFLICHTEN VON PARTEI A
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen durch Partei A ergibt sich aus dem Angebot in diesem Dokument. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit von Partei A.
3.2. Etwaige von diesem Angebot abweichende Bedingungen durch den Kunden werden erst wirksam, sofern Partei A sie schriftlich per E-Mail oder Post bestätigt. Stillschweigend können von diesem Vertrag abweichende Bedingungen nicht wirksam werden.
3.3. Partei A ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Durchführung eines Auftrags selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen qualifizierter Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren.
3.4. Partei A gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der Daten des Kunden, welche im Rahmen der Geschäftstätigkeit an Partei A gelangen, nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (europäisches Datenschutzrecht und den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen). Partei A verpflichtet sich, die Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen des Zwecks des Auftrages mit dem Kunden zu verwenden. Partei A ist dabei berechtigt Daten im Zuge der vertragsgegenständlichen Leistungen an qualifizierte Dritte als Erfüllungsgehilfen weiterzugeben, sofern diese eine entsprechende Verschwiegenheitsvereinbarung und Sorgfaltserklärung im Umgang mit den Daten unterzeichnet haben.
3.5. Partei A verpflichtet sich, alle Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Da jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass Missverständnisse auftreten, Informationen in Einzelfällen unvollständig, unklar oder unrichtig an Partei A übermittelt werden oder unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden, wird seitens Partei A keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen durch den Kunden übernommen.
3.6. Von Partei A besteht keine Erfolgsgarantie für das Projekt des Kunden.
4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, Partei A zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Kommt es aufgrund einer unrichtigen, unvollständigen und ausgebliebenen Information zu einer nicht auftragsgemäßen Auftragsleistung oder Verzögerung, trägt der Kunde den Aufwand, der dadurch entsteht.
4.2. Es obliegt dem Kunden, die für die Durchführung des Auftrags erteilten Informationen auf ihre Richtigkeit, und seine zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber- und Kennzeichenrechte, oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Eine Nachprüfpflicht von Partei A Seite besteht diesbezüglich nicht. Wird Partei A wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Partei A schad- und klaglos.
5. LIEFERUNG, TERMINE UND FRISTEN
5.1. Angegebene Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Partei A schriftlich zu bestätigen.
5.2. Partei A bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Vorbehaltlich des Punkts 13.1. dieser AGB berechtigt die Nichteinhaltung der Termine den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Partei A schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
5.3. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit gesetzlich zulässig sind Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug ausgeschlossen.
5.4. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Partei A liegen bzw. Gründe, die Partei A nicht zu vertreten hat und die die Erfüllung eines Auftrags verzögern, hat Partei A, auch wenn sie deren Unterauftragnehmer betreffen, in keinem Fall zu vertreten bzw. gestattet Partei A die Neufestsetzung des ursprünglich im Auftrag vereinbarten Leistungszeitraumes.
6. ENTGELT UND ABRECHNUNG
6.1. Für die Inanspruchnahme der Leistungen von Partei A wird dem Kunden ein Entgelt gemäß den in diesem Angebot angegebenen Preisen verrechnet. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
6.2. Die Abrechnung erfolgt bei einmaligen Dienstleistungen im Vorhinein. Die Rechnung wird direkt nach der Vertragsunterzeichnung erstellt. Die erste Rate ist sofort fällig.
6.3. Die monatliche Berechnung und Zahlung der Lizenz, erfolgt zum 20. des Monats.
6.4. Partei A ist berechtigt, die erstellten Leistungen abzurechnen, auch wenn Leistungen von genutzten Drittanbietern wie beispielsweise Facebook und Google unverschuldet durch Partei A nicht verwendet werden können.
6.5. Rechnungen, neue Entgeltabgaben, Mahnungen etc. werden an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail- Adresse zugestellt. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungslegung in Euro frei von Bank und Wechselspesen zur Zahlung an Partei A fällig.
6.6. Für den Fall der Überschreitung des Zahlungsziels ist Partei A nach Mahnung des Kunden unter Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem zuletzt von der Europäischen Zentralbank verlautbarten Basiszinssatz zu verrechnen. Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
6.7. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzugs auch sämtliche Kosten für die Einmahnung und Einbringlichmachung der offenen Zahlungen zu tragen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
6.8. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Partei A berechtigt, alle für den Kunden bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen fällig zu stellen. Darüber hinaus ist Partei A nicht mehr verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.
6.9. Gegen Forderungen von Partei A kann nicht aufgerechnet werden.
7. EIGENTUMS- UND SCHUTZRECHTE
7.1. Erbrachte Leistungen durch Partei A bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum von Partei A.
7.2. Eigentums- und Nutzungsrechte an Videos sowie weiteres
geistiges Eigentum von Partei A bleiben bei Partei A.
7.3. Alle im Mitgliederbereich zur Verfügung gestellten Unterlagen kann Partei B für seine Zwecke anpassen und nutzen, solange er Zugang zum Mitgliederbereich hat.
8. ABWERBEVERBOT
8.1. Der Kunde verpflichtet sich, weder Mitarbeiter von Partei A noch Dritte derer sich Partei A zur Erfüllung des Auftrags bedient, in keiner wie auch immer gearteten Form abzuwerben.
8.2. Für den Fall der Verletzung des Abwerbeverbots verpflichtet sich der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € an Partei A zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
8.3. Das Abwerbeverbot gilt für die Dauer des zwischen der Partei A und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses sowie binnen zwei Jahre nach Beendigung der letzten Leistungserbringung.
9. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER
9.1. Für den Fall, dass der Kunde den Auftrag als Verbraucher im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung abschließt, steht als Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB zu.
Der Kunde als Privatperson hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Auftrag zu widerrufen. Ausgenommen sind Selbständige / Gewerbetreibende / Freiberufler.
9.2. Die Widerrufsfrist für den Auftrag von Privatpersonen beträgt vierzehn Tage ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Punkt 2.2. der AGB)
9.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Widerruf des Auftrages mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mittels eines per Post versandten Briefes,) gegenüber der (Silverine Coaching & Consulting GmbH) bekanntgeben. Macht der Kunde von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird Partei A unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
9.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist bei der Silverline Coaching & Consulting GmbH eingeht.
9.5. Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde den Auftrag widerruft, hat Partei A ihm alle Zahlungen, die Partei A von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Auftrags bei Partei A eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Partei A dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Tritt der Kunde von einem Vertrag über eine Dienstleistung zurück, nachdem es sein Verlangen zur vorzeitigen Dienstleistungserbringung während der Rücktrittsfrist erklärt und Partei A hierauf während der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat der Kunde Partei A einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von Partei A bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
10. KÜNDIGUNG VON MONATSABOS UND AUFTRÄGEN
10.1. Kündigung von Monatsabos
10.1.1. Ein Monatsabo besteht auf unbestimmte Zeit.
10.1.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der Vertragsdauer kündigen. Die Mindestlaufzeit von 24 Monaten ist bindent. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr bei nicht Kündigung . Die Kündigung bedarf der Schriftform an die zuletzt bekanntgegebene Adresse.
10.2. Kündigung von Aufträgen
10.2.1. Partei A ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einem Auftrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Die Kündigung Bedarf der Schriftform (z.B. Brief oder E-Mail an die zuletzt bekanntgegebene Adresse oder E-Mail-Adresse des Kunden). Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht aus schließlich, vor, wenn
a. die Ausführung eines Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich, oder trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen weiter verzögert wird;
b. der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus einem Auftrag, wie beispielsweise der Leistung einer fälligen Zahlung oder beharrlich gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt;
c. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von Partei A nicht bereit ist, Vorauszahlungen zu leisten, oder eine taugliche Sicherheit zu leisten.
10.2.2. Im Fall seines berechtigten Vertragsrücktritts behält Partei A den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt. Dies gilt gleichfalls bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden.
10.2.3. Der Kunde ist berechtigt, vom Auftrag aus wichtigem Grund ohne Nachfristsetzung zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform (z.B. Brief an [Deine Anschrift] oder E-Mail an [Deine E-Mail]). Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrages für den Kunden nicht mehr zumutbar ist, weil Partei A fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen zur Wiedergutmachung, gegen wesentliche Bestimmungen aus einem Auftrag verstößt.
10.2.4. Die bis zu diesem Zeitpunkt von Partei A bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufene Kosten sind vom Kunden auch im Fall seines berechtigten Rücktritts in voller Höhe zu bezahlen.
11. GEWÄHRLEISTUNG
11.1. Partei A erstellt alle Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen. Partei A übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Trainingsunterlagen, Berichte, der entwickelten Software sowie von jeglichen Texten, Bildern oder anderen für den Kunden erstellten Inhalten.
11.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate nach Leistungserbringung durch Partei A.
11.3. Partei A übernimmt keine Gewähr für Mängel, die aufgrund einer unrichtigen, unvollständigen und ausgebliebenen Information durch den Kunden entstanden sind.
11.4. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Mängel der Leistung unverzüglich nach Empfang der Leistung, spätestens jedenfalls innerhalb von fünf Werktagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt und schließt die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln aus.
11.5. Im Fall eines berechtigten Anspruchs auf Gewährleistung steht dem Kunden primär das Recht auf Verbesserung der Leistung durch Partei A zu. Partei A wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Partei A alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Unterlässt Partei A die Verbesserung schuldhaft innerhalb angemessener Nachfrist, ist der Kunde zur verhältnismäßigen Preisminderung berechtigt. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von Partei A zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Kunde.
11.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen
Bemängelungen zurückzuhalten.
11.7. Sofern der Kunde Verbraucher ist gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsbestimmungen.12. HAFTUNG
12.1. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Partei A, gleich aus welchem Rechtsgrund (vorvertraglich, vertraglich, außervertraglich), ausschließlich, wenn ein Schaden durch Partei A extrem grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Partei A ausschließlich für Personenschäden.
12.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet Partei A nicht.
12.3. Partei A übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Unterlagen und Informationen durch den Kunden.
12.4. Der Kunde verpflichtet sich, Partei A gegen Ansprüche von Dritten vollkommen schad- und klaglos zu halten.
12.5. Soweit gesetzlich zulässig verfallen Schadenersatzansprüche des Kunden sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch zwei Jahre nach dem haftungsbegründenden Verhalten von Partei A.
13. VERTRAULICHKEIT
13.1. Partei A und der Kunde verpflichten sich zur absoluten Verschwiegenheit über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten der jeweils anderen Vertragspartei, insbesondere der jeweiligen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie Informationen, die Unternehmensgegenstand, Betriebsumfang und geschäftlichen Erfolg der jeweils anderen Vertragspartei betreffen. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls zu überbinden.
13.2. Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf den gesamten Inhalt und Umfang des Auftrags sowie sämtliche damit zusammenhängende Informationen und Umstände und reicht unbegrenzt über das Ende eines Auftrags hinaus.
14. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
14.1. Sämtliche zwischen Partei A und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen unterliegen ausschließlich der UN- Kaufrechts.
14.2. Für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB bzw. sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Partei A und deren Kunden, vereinbaren die Vertragsparteien die gesetzlichen Gerichtsstände. Sofern der Kunde Verbraucher ist, ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für den Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
15. REFERENZNENNUNG
15.1. Partei A ist berechtigt, den Kunden als Referenz gegenüber Dritten zu nennen und dies auf der Webseite, in Broschüren, auf Sozialen Medien, bei Vorträgen oder in sonstiger öffentlichkeitswirksamer Form kund zu tun. Dies umfasst auch die Verwendung von geschützten Marken und Logos des Kunden.
15.2. Partei A ist nicht zur Referenznennung verpflichtet.
16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
16.1. Jede Vertragspartei trägt die sich für sie aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steuern, Abgaben oder Gebühren jeweils selbst. Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren sind vom Kunden zu tragen.
16.2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, gehen die Bestimmungen der abweichenden Vereinbarungen vor.
16.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die rechtlich Bestand hat und dem Willen der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
16.4. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen AGB haben, sofern in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist, schriftlich und entweder durch persönliche Übergabe, per Boten, per eingeschriebenem Brief, per Fax oder per E-Mail an die jeweilige Vertragspartei zu erfolgen. Eine Mitteilung gilt in den folgenden Fällen als rechtswirksam zugegangen: (i) Zum Übergabezeitpunkt, wenn die Mitteilung persönlich überbracht wurde, (ii) 5 Werktage nach Postaufgabe, wenn die Mitteilung mit der Post (eingeschrieben) versendet wurde, (iii) nach Erhalt der Sendebestätigung, wenn die Mitteilung gefaxt wurde, (iv) nach Erhalt einer nicht automatisierten Lesebestätigung, wenn die Mitteilung per E-Mail geschickt wurde und (v) am folgenden Werktag, wenn die Mitteilung per Boten mit garantierter Lieferung am nächsten Tag versendet wurde.
16.5. Als „Dritter“ im Sinn dieser AGB gilt jede natürliche oder juristische Person, die von den Vertragsparteien im rechtlichen Sinn verschieden ist, selbst wenn zu einer solchen Person rechtliche und/oder wirtschaftliche Beziehungen bestehen sollten.